Heilpraxis Stuhlemmer in Wedel
Sprechzeiten und Allgemeines
Kosten:
Die Kosten einer Behandlung richtet sich nach deren Art und Dauer.
Kostenübernahme Kassenpatienten
Die Kosten der Therapien sowie der verordneten Heilmittel werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Die Behandlungen erfolgen nach individueller Absprache.
Die Bezahlung erfolgt generell nach jeder Sitzung in bar.
Eine Quittung kann hierfür ausgestellt werden.
(auf Rechnung oder Kartenzahlung nur nach vorheriger Absprache)
Kostenübernahme Privat/Beihilfepatienten:
Die Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Es können jedoch Leistungen entstehen, die nicht nach der GebüH abgerechnet werden, hier wird jedoch bei Behandlungsbeginn auf Abweichungen hingewiesen.
Die Übernahme der Behandlungskosten sowie der verordneten Heilmittel durch die privaten Krankenversicherer und Beihilfestellen erfolgt unterschiedlich. Dieses hängt u.a. vom jeweiligen und individuellen Tarif ab.
Ich empfehle Versicherten, vor der Aufnahme einer Behandlung bei ihrer Versicherung abzuklären, inwieweit Heilpraktikerleistungen in ihrem Vertrag vorgesehen sind.
Über bevorstehende Kosten kläre ich Sie im ersten Beratungsgespräch natürlich auf.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch – wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Therapien und Diagnostik oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu zahlen.Eine Nicht- oder Teilerstattung einer Versicherung hat keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung für die erbrachte Leistung.
Sprechzeiten
Terminvereinbarungen
Behandlungstermine, die vereinbart und vom Behandler für die Patientin/den Patienten bereitgehalten werden, sind im Verhinderungsfall spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Kurzfristiger abgesagte oder nicht eingehaltene Termine werden zu 50% der vorgesehenen Leistung als Ausfallleistung in Rechnung gestellt.